Bitte beachten, dass gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) die HIT-Stichtagsmeldung zum 01.01.2023 bis spätestens zum 15.01.2023 erfolgt sein muss. Ohne Stichtagsmeldung bis zum 15.01.2023 ist keine Beantragung der Schafprämie möglich!
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