Achtung letzte Frist! Schaf-/ Ziegenhalter aufgepasst!

Bitte beachten, dass gem. § 26 Abs. 3 Ziffer 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) die HIT-Stichtagsmeldung zum 01.01.2023 bis spätestens zum 15.01.2023 erfolgt sein muss. Ohne Stichtagsmeldung bis zum 15.01.2023 ist keine Beantragung der Schafprämie möglich!

Ohne Stichtagsmeldung bis zum 15.01.2023 ist keine Beantragung der Schafprämie möglich!

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