Mitteilung der ADD zur Dürrehilfe des Landes RLP

Aufgrund der starken Trockenheit und den daraus resultierenden Problemen der Tierhalter bei der Versorgung mit Grundfuttermitteln wird eine Ausnahmegenehmigung für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ für das gesamte Land Rheinland-Pfalz erteilt.

In Ergänzung zu den in den Grundsätzen für die „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ unter 3.4 aufgeführten Futtermitteln, die zugekauft werden dürfen, können für das Jahr 2022 weitere Grundfuttermittel wie z. B. Heu und Silage bzw. andere Grünfutterpflanzen erworben werden.  

Der Zukauf von Mais/Silomais wird für alle Programmteilnehmer EUL UGB ermöglicht. Der Anbau von Mais bleibt aber für die Unternehmen, die keine Michviehhalter sind, weiterhin untersagt.
 
Der Zukauf kann durch Schnittnutzung und Transport des Grüngutes oder unmittelbare Beweidung nicht zum Unternehmen gehörender Futterflächen erfolgen. Der Erwerb von Grundfuttermitteln einschl. der Beweidung kann für 2022 abweichend, wie unter 3.4 der Grundsätze aufgeführt, ab sofort erfolgen.
 
Wir machen darauf aufmerksam, dass auch hierfür ein Antrag des Teilnehmers – wie bei UGB - bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich ist.