Neuerung im Bereich der Tierhaltung: Abgangsmeldung für gehaltene Schweine, Schafe und Ziegen

Eine artgerechte Tierhaltung und ein verlässlicher Verbraucherschutz sind wichtige Grundsätze der Landwirtschaft. In Folge dessen ist eine ordnungsgemäße sowie lückenlose Tierkennzeichnung erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurden von Seiten der EU sowie des Bundes die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Abgangsmeldung für Schafe und Ziegen aus dem Bestand wird zur Pflicht.

In Kürze: 
- bisher muss der Zugang von Tieren aus anderen Betrieben in den Bestand in HiTier gemeldet werden
- ab 01.08.2023 muss auch der  lebende Abgang der Tiere aus dem Betrieb mit Übernehmer gemeldet werden.
- Verendung bzw. Tötung muss weiterhin nicht gemeldet werden.
- Eine Meldung mit Einzeltiernummer konnte vermieden werden die Meldung als Gruppe reicht aus.

Weitere Informationen in unten stehender Pressemitteilung des Ministeriums
und direkt unter folgendem Link https://www.hi-tier.de/info08.html

Pressemeldung >>>