Infoveranstaltung Tierprämie 2023

Beantwortung noch offener Fragen von der Infoveranstaltung am 27. April 2023 in Emmelshausen

Da nicht alle Fragen in der Infoveranstaltung am 27.04.2023 final geklärt werden konnten, hier die Antworten nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium.

Herr Lang hat noch folgende Fragen aus der Infoveranstaltung zur Mutterschaf- und Ziegenprämie beantwortet:

1. Darf die Mutterschaf- und Ziegenprämie, für die Tiere welche nach der Stichtagsmeldung (in unserem Fall März)
    zugekauft wurden, von dem neuen Eigentümer in LEA beantragt werden?

   Wird vom Ministerium noch geklärt!

2. Dürfen Schafe durch Ziegen, und umgekehrt, im Haltungszeitraum ersetzt werden, wenn das Tier auf Grund
    natürlicher Lebensumstände ausscheidet?

   Ja, dies ist möglich!

3. Können ausländische Ohrmarken in LEA unter Tierprämien (Mutterschafe/-ziegen) erfasst werden?

    Ja, dies ist möglich!

4. Dürfen Tiere, die im Haltungszeitraum verkauft werden, ersetzt werden?

    Nein! Tiere die im Haltungszeitraum verkauft werden, müssen in LEA mit dem entsprechenden Änderungsgrund „ausgetragen“
    werden. Nur die Tiere, die auf Grund natürlicher Lebensumstände im Haltungszeitraum ausscheiden, dürfen ersetzt werden.

   Ausnahme
: Höhere Gewalt!!

5. Werden Sanktionen, die Tierprämie betreffend, auch auf eine eventuelle Flächenförderung ausgeweitet
    bzw. angerechnet?

    Nein! Die Sanktion bezieht sich lediglich auf die Tierprämie.

6. Wie oft muss kontrolliert werden, ob sich alle beantragten Tiere noch im Bestand befinden (Bsp. Diebstahl).

    Die antragstellende Person muss zu jeder Zeit über ihren Bestand informiert sein. Sollte es also zu einer Kontrolle kommen,
    müssen die entsprechenden Tiere nachgewiesen werden (sonst Abzug, Sanktion)

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Oliver Lang, Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis