| Tierische Erzeugung

Wir informieren Sie über Neuerungen zur Herdenschutzförderung

In den Präventionsgebieten Westerwald, Westeifel, Taunus, der VG Adenau sowie Hunsrück (Altgebiet, ausgewiesen 2023).

Einführung von Fristen zur Einreichung von Förderanträgen für:

1. Förderanträge zum Schutz vor Schäden durch den Wolf für Investive Maßnahmen (Zaunmaterial, Zaunbau- und Freihaltetechnik), gemäß Punkt 2 der VV Förderrichtlinie Herdenschutz sind dieses Jahr bis zum 15.06.2026, vollständig einzureichen. Ab 2027 sind Anträge für investive Maßnahmen jeweils bis zum 30.05. eines Jahres, vollständig einzureichen.

2. Förderanträge zum Schutz vor Schäden durch den Wolf für Laufende Betriebsausgaben, gemäß Punkt 3 der VV Förderrichtlinie Herdenschutz sind zukünftig jeweils bis zum 30.09. eines Jahres, vollständig einzureichen.

Von der Pflicht zur fristgerechten Abgabe der Anträge ausgenommen sind Tierhalter und Tierhalterinnen in einem Präventionsgebiet welches sich noch in der jeweils zweijährigen Übergangsfrist befindet in der der wolfsabweisende Grundschutz noch nicht Voraussetzung für den Ausgleich wolfbedingter Schäden ist. Die ist der Fall für die Präventionsgebiete "Vorderpfalz 2025" und das "Erweiterungsgebiet Hunsrück 2026" sowie Tierhaltende die aufgrund eines wolfsbedingten Schadensereignisses Bedarf an Fördermaterial haben. In diesen Fällen ist weiterhin eine ganzjährige Antragstellung möglich.

Förderanträge, die nach den oben genannten Stichtagen bei uns eingehen, können im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr bearbeitet werden. Bei investiven Förderanträgen ist eine fristgerechte Antragsstellung im Folgejahr, ab 01.01. bis zum 30.05. (investiv) bzw. 30.09. (laufende Betriebsausgaben) möglich.
Bei Förderanträgen für laufende Betriebsausgaben können lediglich Anträge aus dem betreffenden Förderjahr eingereicht werden. Eine rückwirkende Beantragung nach Ablauf des Kalenderjahres ist nicht möglich.


Als "vollständig ausgefüllt" wird verstanden, dass:
- alle Felder des Antrags, sofern zutreffend, mit Angaben zu versehen sind.
- dem Antrag alle erforderlichen Anlagen beigefügt wurden.

Details zu den entsprechenden Ausfüllhilfen können Sie unserer Webseite entnehmen. 
https://herdenschutz.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=287093&token=0f086e96805794f6081feff634b4a375f8c60ed3

https://herdenschutz.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=287094&token=aec6101fca47938782f43f6d130c26eb87100234

Einreichung von Anträgen ausschließlich per Post oder E-Mail

Die Anträge können auf folgende Weise eingereicht werden:
entweder:
a) per E-Mail an:
    kluwo(at)wald-rlp.de <mailto:kluwo(at)wald-rlp.de>
oder:
b) per Post an:
    Zentralstelle der Forstverwaltung
    Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft
    Postfach 100463
    67404 Neustadt an der Weinstraße

Bitte sehen Sie von einem doppelten Versand ab!

Das bedeutet für das laufende Jahr:
- Der Förderantrag für laufende Betriebsausgaben 2026 muss dem KLUWO zum 30.09.2026 (Posteingang) vorliegen. Nach dem Stichtag eingehenden Anträge können nicht mehr in der Bearbeitung berücksichtigt werden.

Eine fristgerechte Antragstellung für das Folgejahr 2027 ist bis zum 30.09.2027 wieder möglich.
- Eine Beantragung laufender Betriebsausgaben für das Jahr 2025 ist nicht mehr möglich. Der Antrag muss sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr beziehen.


Die aktuell geltende Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:
 https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Naturschutz/Partner_Preise_Foederungen/Foerderrichtlinie_Massnahmen_zum_Schutz_vor_dem_Wolf_-_Endfassung.pdf

Bei Fragen zur Antragstellung ist die Herdenschutzberatung gerne für Sie erreichbar. Sie erreichen uns per Mail (kluwo(at)wald-rlp.de) oder telefonisch unter 06131-884268-180 in den Zeiten: Mo-Do von 9:30 -11:30 Uhr und von 14:00-15:30 Uhr.


Mit freundliche Grüßen, 
Ihr KLUWO-Team

Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO) 
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz 
Hauptstraße 16
D-67705 Trippstadt

E-Mail: kluwo(at)wald-rlp.de
Tel.: 06131-884268-180

Postanschrift:
Zentralstelle der Forstverwaltung
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft 
Postfach 100463
67404 Neustadt an der Weinstraße

Seit 01.04.2025 Rechnungsstellung nur noch in elektronischer Form Leitweg-ID : 07-FORSTORGA0613-04 https://e-rechnung.service.rlp.de/

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