| Ausschuss Tierische Produktion

Biosicherheit, Tierseuchen und Impfstrategien diskutiert

Der Ausschuss Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer beschäftigte sich mit den Themen Biosicherheit in der Nutztierhaltung, aktuelle Tierseuchen und Impfstrategien.

Anlässlich der 87. Sitzung des Ausschusses Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer kamen sowohl Tierhalter als auch Beteiligte verschiedener landwirtschaftlicher Organisationen und der Ministerien in Bekond zusammen um über aktuelle Themen in der Tierhaltung zu sprechen. Eingeladen waren die beiden Referentinnen Frau Dr. Wettlaufer-Zimmer vom Tiergesundheitsdienst / Landesuntersuchungsamt in Koblenz und Fr. Dr. Theresa Scheu amtl. Tierärztin des Donnersbergkreises und Fachtierärztin für Rinder am Hofgut Neumühle. 

Biosicherheit und aktuelle bzw. neue Krankheiten                                                 

Die Leiterin der rheinland-pfälzischen Tiergesundheitsdienste Fr. Dr. Uta Wettlaufer-Zimmer berichtete über Biosicherheit und ging im Hinblick darauf auf verschiedene aktuelle Seuchen und Krankheiten ein. Zum allgemeinen Verständnis gab es zunächst eine Definition von Biosicherheit, diese ist ein strategischer und integrierender Ansatz zur Analyse und Risikomanagement von Menschen-, Tier- und Pflanzenleben und -gesundheit sowie verwandter Risiken und der Umwelt. 

Sie verwies auf das Tiergesundheitsgesetz = AHL- Animal Health Law 426/2016 (direkt gültig seit 21.4.2021), welches den rechtlichen Rahmen zur Tiergesundheit und der Überwachung und Vorbeugung von Krankheiten und Seuchen vorgibt. Des Weiteren erläuterte sie, dass allgemeine Aspekte zur Biosicherheit die Schlüsselprinzipien zur Krankheitsprophylaxe: Trennung, Säuberung, Desinfektion sowie gegebenenfalls auch die Impfung seien. Die möglichst kurze Zeit vom Erregereintrag in die erste Herde bis zur Feststellung der Krankheit wurde zur Bekämpfung einer Seuche als besonders wichtig hervorgehoben. Dafür sind Kenntnisse und Sensibilität erforderlich. Außerdem ist die Erstellung eines sog. Biosicherheitsplans zwingend erforderlich, wenn im Betrieb eine Tierseuche festgestellt werden sollte. Die Biosicherheit ist das einzige Mittel zur Verhinderung der Weiterverschleppung vor der Krankheitsfeststellung. Auch sollte im Zweifelsfall lieber einmal mehr als zu wenig untersucht werden. Neue diagnostische Werkzeuge zur Seuchenerkennung liefern schnelle und genaue Ergebnisse.

Im Anschluss an die allgemeinen Erläuterungen zur Biosicherheit ging Fr. Dr. Wettlaufer-Zimmer auf verschiedene zur Zeit besonders zu beachtende Seuchen und Krankheiten im Hinblick auf die Biosicherheit ein. 

Zunächst beleuchtete sie die ASP (=Afrikanische Schweinepest), deren Erreger ein hochpathogener, extrem stabiler DNA-Virus, der durch direkten Kontakt infizierter Schweine (v.a. Wildschweine) oder indirekten Kontakt (z.B. Jäger), aber auch durch tierische Produkte (Verschleppung zB von Speiseabfällen) übertragen wird, ist. Dieser Erreger ist über drei Jahre z.B. in vom Schwein stammenden rohen Lebensmitteln überlebensfähig und verursacht meist, wenn oral aufgenommen, eine Erkrankung mit sicherem tödlichem Verlauf. Daher sind die Meidung von Kontakten zu Wildschweinen sowie Hygiene (Reinigung & Desinfektion, aber auch das Wechseln von Kleidung und Stiefeln bei Betreten der Schweinebestände) zur Prophylaxe der Seuchenverbreitung entscheidend. 

Die Krankheiten LSD (=Lumpy Skin Disease) sowie BTV (=Bluetongue Virus) und EHD (=Epizootische Hämorrhagie der Hirsche) sind Viruserkrankungen bei Wiederkäuern, die durch Vektoren (blutsaugende Insekten), aber in der Regel nicht von Tier zu Tier übertragen werden. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gegen diese Erkrankungen zählen eine Repellentienbehandlung sowie Managementmaßnahmen (wie zB gute Lüftung, stehende Gewässer vermeiden), die vor Insekten schützen. Bei der Bekämpfung von LSD ist die Kenntnis des bisher in Deutschland unbekannten klinischen Bildes und die Früherkennung wichtig. Zur Bekämpfung wird vor allem bei BTV (aktuell Serotyp 3, 4, 8) außerdem eine Impfung dringend empfohlen. Das LUA hat auf der Homepage seit März 2026 ein Impfbarometer eingestellt um die wahrscheinliche Herdenimmunität darzustellen. Außerdem ist bei der Bekämpfung und Prophylaxe die Früherkennung und allgemeine Vorsichtsmaßregeln beim Zukauf (Quarantäne) sowie die Beachtung der Herkunft bei Tierzukäufen (gültige Unterlagen) wichtig. 

In der Geflügelhaltung sind die Tiere derzeit vor allem gegen die beiden Viruserkrankungen Aviäre Influenza (=Vogelgrippe) und Newcastle Disease zu schützen. Bei der Vogelgrippe ist H5N1 der derzeit in Europa vordringlich vorkommende Erreger, der vor allem Wirtschaftsgeflügel befällt und leicht mutieren kann. Wildvögel, vor allem Wassergeflügel gelten häufig als Träger der Erreger. Im letzten Herbst waren akut infizierte Kraniche auf dem „Winterzug“ die großflächigen Verteiler dieser Erkrankung. Gegen die Newcastle-Disease oder „atypische Geflügelpest“ ist die Impfung in Deutschland für fast alle Hühner und Truthühner in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gegen AI und ND gehören die Aufstallungspflicht (um Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden) nach Risikobewertung (v.a. in Gewässernähe) sowie Schuh- und Kleiderwechsel und die Hygiene (Reinigung & Desinfektion). 

Als Fazit zog Fr. Dr. Wettlaufer-Zimmer, dass Biosicherheit die wichtigste Schutzmaßnahme gegen Ausbrüche und die Weiterverbreitung von Krankheiten und Seuchen ist. 

Impfstrategien in der Milchviehhaltung   

Fr. Dr. Theresa Scheu, Fachtierärztin für Rinder am Hofgut Neumühle und amtliche Veterinärin des Donnersbergkreises, referierte über Impfstrategien in der Milchviehhaltung. Die grundlegende Fragestellung ihres Fachvortrags war es wie eine Herdenimmunität als Basis für Rinder geschaffen werden kann. Zum Einstieg ihres Vortrages zeigte sie die drei Säulen der Nutztierhaltung Tierhaltungsmanagement, Biosicherheit und Impfung, somit ergänzte ihr Vortrag perfekt die Ausführungen von Fr. Wettlaufer-Zimmer. Bei der Frage gegen welche Erkrankungen Tierhalter impfen sollten verwies Fr. Dr. Scheu auf die Leitlinie zur Impfung von Wiederkäuern der StIKo-Vet. Darin werden die Impfungen mittels eines Ampelsystems kategorisiert. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten der Impfung zum einen eine aktive Immunisierung des Tieres selbst oder die passive Immunisierung über die Mutterschutzimpfung. 

Anschließend erläuterte sie welche Impfungen bei der Milchviehherde der Neumühle durchgeführt werden, diese sind: Neugeborenen Diarrhoe / Kälberdurchfall (Mutterschutzimpfung gegen Rota- u. Coronaviren, E. coli und Kryptosporidien), Bronchopneumie (Lungenentzündung), Mykoplasmen (Atemwegserkrankungen), Trychophytie (Flechte), BTV / Blauzunge Typ 3, 4 & 8, Coxiellose (Q-Fieber) und Ende April auch EHD. 

Eine Impfung sollte entweder kontinuierlich, also immer durchgeführt werden, besonders wenn es mal ein Problem mit dieser Erkrankung im Bestand gab oder vor einer Risikoperiode (zB zu einer bestimmten Jahreszeit, weil dann vermehrt Erreger übertragen werden oder zB vor der Einstallung neuer Tiere, die aus verschiedenen Beständen kommen). Fr. Scheu weist darauf hin, dass die Risikoeinschätzung des FLI zu beachten ist. Das Fazit auf die Frage was einem Milchkuhhalter die Impfungen bringen ist recht simpel, nämlich, dass gesunde und weniger anfällige Tiere zum einen als Jungtiere mehr Gewicht zunehmen und zum anderen als Milchkühe mehr Milch geben. Impfungen verursachen zwar auch Kosten bringen aber einen ökonomischen Vorteil, wenn Tiere gar nicht oder nicht so schwer erkranken, außerdem ist eine Vorbeuge von Erkrankungen ein wichtiger Tierwohlaspekt. 

Im Anschluss an die beiden Fachvorträge wurden einige Fragen aus dem Auditorium geklärt. Unter anderem kam die Frage auf, ob bei der Impfung gegen BTV eine zeitgleiche Impfung gegen den Serotyp 3 und die die beiden Serotypen 4 & 8 möglich ist. Laut den anwesenden Tierärztinnen spricht nichts gegen eine zeitgleiche Verabreichung der Impfstoffe, wenn eine räumliche Trennung am Tier (zB linke und rechte Halsseite) eingehalten wird. Des Weiteren wurde gefragt wie weit die Forschung hinsichtlich eines Impfstoffs gegen Dermatitis Digitalis (Mortellaro) ist. Die Tierärztinnen antworteten, dass derzeit kein Impfstoff gegen DD auf dem Markt verfügbar ist. Zu dem neuen Erlass zur BHV1-Untersuchung (gültig seit 05.03.26) wurde nach der Verhältnismäßigkeit der unterschiedlichen Untersuchungsintervalle bei Milchkühen und Mutterkühen gefragt. Eine Vertreterin des MKUEMs (=Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) antwortete darauf, dass versucht wurde einen Kompromiss zu finden, der sowohl für die Vollerwerbslandwirte (idR Milchviehhalter) als auch für Nebenerwerbslandwirte mit sehr kleinen extensiv gehaltenen Herden zumutbar ist. Außerdem kam die Anmerkung, dass in der ASP-Bekämpfung eine Abschussprämie für Frischlinge eingeführt werden müsse, die allgemeinen Zuspruch fand. Diese 

Diese und einige weitere Fragen wurden im Ausschuss gemeinsam erörtert. Alle Anwesenden sind sich einig, dass die Landwirtschaft im Grundgesetz verankert sein müsste. 

Aktuelle Themen aus der Tierproduktion 

Abschließend gab es vom Vorsitzenden Stefan Fiedler noch einige Informationen zu folgenden aktuellen Themen aus der Tierproduktion. 

Die Tierkörperbeseitigung läuft seit Januar über den ZTN (= Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest) und bisher liegen keine Beschwerden vor, dass es zu Problemen bei der Meldung oder Abholung der Tierkadaver und / oder Schlachtabfälle kam. Nach aktuellem Stand wird eine Kostenersparnis gegenüber der bisherigen Abholung durch SecAnim erwartet.  

Der Milchkontrollverband West (MilKV), der aus dem LKV RLP-Saar und dem LKV NRW entstanden ist, ist seit 18.03.26 offiziell im Vereinsregister eingetragen. In Rheinland-Pfalz bleibt die Geschäftsstelle in Bad Kreuznach sowie die Mitarbeiter in RLP & Saarland weiterhin bestehen und auch die Angelegenheiten zu Tiermeldungen (ua Ohrmarkenbestellungen) können weiterhin über Bad Kreuznach erfolgen. 

Die Gülleausbringung dürfe nicht an einem Datum festgemacht werden, da die Witterung auch nicht an einem Datum festgemacht werden kann. Eine Ausbringung von organischem Dünger (wie Gülle) im Frühjahr auf angefrorenem Boden ist in anderen Bundesländern erlaubt, aber in RLP nicht, daher muss eine Anpassung der Gülle-VO im Ministerium angeregt werden. Diese Meinung unterstützt der Ausschuss Tierische Produktion einstimmig. 

Nadine Hemmes, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 

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