Weidetierprämie: Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung in Rheinland-Pfalz

„Die Tendenz vieler Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter, die Weidetierhaltung bedauerlicherweise aufzugeben, hat gravierende Auswirkungen auf den Erhalt der Artenvielfalt. Dieser Entwicklung wollen wir in Rheinland-Pfalz entgegenwirken und unterstützen daher unsere Weidetierhalterinnen und -halter mit einer Prämie. Ich freue mich verkünden zu können, dass ab heute Anträge für die Weidetierprämie gestellt werden können“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Anne Spiegel.

Im Haushalt des Klimaschutzministeriums werden für die Umsetzung der Weidetierprämie ab 2021 rund 1,5 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereitgestellt. Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer realisiert. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität: Beweidete Flächen zählen zu den artenreichsten Flächen in der Kulturlandschaft. Der traditionellen Weidenutzung, beispielsweise durch Wanderschäferinnen und -schäfer, ist der Erhalt dieser wertvollen Standorte zu verdanken. Allerdings wird die Beweidung aktuell in vielen Regionen aufgegeben, weil sich diese Wirtschaftsform nur schwerlich rentiert. Dies trifft insbesondere auf die Schaf- und Ziegenhaltung zu. 

Ab dem 30. Juli 2021 bis zum 15. Oktober 2021 können Betriebe, die im Jahr 2021 mindestens 15 Schafe und bzw. oder Ziegen halten und deren Tiere zur Stichtagsmeldung Anfang des Jahres 10 Monate oder älter waren, auf Antrag eine Prämie von 20 Euro pro Tier erhalten. Maßgeblich für die Förderung ist die Weidehaltung der Tiere. Sie sollte im Zeitraum vom 1. April bis 14. November die Regel darstellen. Tiere in ganzjähriger Stallhaltung sind nicht förderfähig.

„Die schwierige wirtschaftliche Situation der Schaf- und Ziegenhalter beobachten wir auch bereits seit längerem mit Sorge. Dem rapiden Schrumpfen der Betriebs- und damit auch der Tierzahlen der letzten Jahre in diesem Bereich muss im Sinne aller schnell entgegengewirkt werden. Insofern bin ich froh, dass wir als Landwirtschaftskammer mit der Tierseuchenkasse einen konstruktiven Beitrag leisten können“, so Ökonomierat Norbert Schindler, Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. „Ich danke der Landwirtschaftskammer ausdrücklich für die Bereitschaft das Förderverfahren schnell und unbürokratisch mit der Tierseuchenkasse umzusetzen“, so Ministerin Spiegel. „Ich möchte alle Weidetierhalterinnen und -halter in Rheinland-Pfalz dazu ermutigen, regen Gebrauch von der Unterstützung zu machen.“

Die Anträge können ab sofort über das Web-Portal der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden. Die Antragstellung ist nur auf elektronischem Weg im Internet unter
https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen/ möglich. Dort befinden sich auch alle weiteren Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden. 

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