Blauzungenkrankheit

Das Verbringen von Lämmern von Schafen bzw. Ziegen aus Rheinland-Pfalz bzw. aus der Restriktionszone für Blauzungenkrankheit in freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist bis zum Alter von maximal 90 Tagen über eine Ausnahmegenehmigung geregelt. Dementsprechend ist ab sofort die beigefügte Tierhaltererklärung zu verwenden.